Behördliche Vorgaben (VOC Reduktion)

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VOC-Richtlinie
Von der EU wurde die VOC-Richtlinie 1999/13/EG zur Reduzierung der Lösemittelemissionen herausgeben, diese gilt seit dem 01.04.2004 für neue Anlagen und ab dem 01.11.2007 für alle Betriebe in der EU. In den meisten Mitgliedstaaten in der EU wurden diese Richtlinien auch in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland wurde die nationale Implementierung der VOC-Richtlinie in der 31. BImSchV geregelt.
Die VOC-Verordnung soll die Emissionen von Lösemitteln in der Umwelt verringern. Daher sind in der Verordnung Tätigkeiten, überwachungspflichtige Anlagen aufgeführt und Emissionsgrenzwerte festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.